Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferung

Version 07.14

1. Validität
Diese generellen Bedingungen bestimmen die Konditionen, die für jede Bestellung bei Orbiloc und jeden Versand von Waren von
Orbiloc gelten. Sie gelten, sofern keine anderen Bedingungen schriftlich mit Orbiloc vereinbart wurden.

2. Bestellungen
Alle Bestellungen an Orbiloc müssen durch das Bestellformular, das von Orbiloc von Zeit zu Zeit autorisiert wird, eingereicht werden.
Bestellungen müssen der Mindestabnahmemenge, die in dem Bestellformular für jede Artikelnummer aufgeführt ist, entsprechen.
Das Bestellformular kann von Orbiloc angefordert werden.
Nach Eingang einer korrekten Bestellung wird Orbiloc eine Bestellbestätigung an den Kunden senden. Orbiloc kann entschließen,
einer Bestellung sofort nachzukommen anstatt eine Bestellbestätigung auszustellen.

3. Stornierung von Bestellungen
Eine Bestellung ist bindend für den Kunden, wenn diese veranlasst wurde oder wenn eine Bestellbestätigung von Orbiloc zugesandt
wurde. Orbiloc kann eine Bestellung stornieren, sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Orbiloc nicht
nachkommen.

4. Lieferung von Bestellungen
Alle von Orbiloc bestätigten Bestellungen werden werkseitig (incoterms 2000) von Orbilocs Warenlager in Aarhus geliefert. Wenn die
Bestellung Teil einer getätigten Vorbestellung des Kunden ist, wird die Auslieferung nicht später als 7 Werktage nach dem Einreichen
der Bestellbestätigung erfolgen. In anderen Fällen wird die Auslieferung so bald wie möglich erfolgen. – Falls die Lieferung nicht innerhalb
von 30 Tagen nach der Bestellbestätigung erfolgt ist, steht es dem Kunden frei, seine Bestellung zu stornieren.
Im Falle einer verzögerten oder nicht erfolgten Lieferung einer bestätigten Bestellung hat der Kunde keine anderen Rechtsmittel
gegen Orbiloc außer des Rechts, die Bestellung zu stornieren. Insbesondere hat der Kunde kein Recht darauf, eine Entschädigung für
Gewinnverlust zu fordern.

5. Zahlungsbedingungen
Alle in Rechnung gestellten Lieferungen sind zu zahlen wie auf der Rechnung angegeben.
Im Falle einer verzögerten Zahlung wird Orbiloc Zinsen von 2% pro angelaufenem Monat nach dem Fälligkeitsdatum berechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen geforderten Betrag von Orbiloc gegen seine Zahlungsverpflichtung gegenüber Orbiloc aufzurechnen.
Zahlungen von Kunden sollen zunächst mit den ältesten Schulden des Kunden bei Orbiloc und dadurch angefallenen Zinsen verrechnet
werden.

6. Eigentumsrecht
Bis die dem Kunden zugesandten Güter voll bezahlt sind, bleiben diese Eigentum von Orbiloc.

7. Reklamationen
Der Kunde muss die zugestellte Ware bei Einlieferung an sein Warenlager auf Defekte überprüfen. Reklamationen aufgrund von
Defekten müssen Orbiloc innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Ware durch das Reklamationsformular gemeldet werden. Das
Reklamationsformular kann von Orbiloc angefordert werden.
Reklamationen in Verbindung zu Waren, die nicht von Orbiloc geliefert wurden, müssen an den tatsächlichen Lieferanten gerichtet
werden.
Im Falle von berechtigten Reklamationen wird Orbiloc solche defekten Waren ersetzen. Der Kunde soll diese Ersetzung akzeptieren
und hat keine anderen Rechtsmittel gegenüber Orbiloc, Insbesondere hat der Kunde kein Recht darauf, eine Entschädigung für
Gewinnverlust zu fordern.

8. Lieferungsübereinstimmung
Der Kunde muss nach Erhalt der Ware prüfen, ob die gelieferten Artikelnummern und Mengen mit der Packliste und/oder der
Rechnung übereinstimmen. Wenn dem nicht so ist, muss der Kunde Orbiloc innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Ware über diese
Nichtübereinstimmung informieren. Orbiloc kann nach eigenem Ermessen entweder die fehlende Ware ersetzen oder gutschreiben.
Der Kunde hat keine anderen Rechtsmittel gegen Orbiloc, insbesondere hat der Kunde kein Recht darauf, eine Entschädigung für
Gewinnverlust zu fordern.

9. Force majeure
Orbiloc ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder Nichtlieferungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, auf die Orbiloc
keinen Einfluss hat, wie Streiks, Aussperrungen, Krieg, Bürgerunruhen, Naturkatastrophen oder ein Materialunterschuss.

10. Rechtswahl
Jeglicher Verkauf und jede Warenlieferung unter diesen Geschäftsbedingungen unterliegen dem dänischen Recht.

11. Verhandlungsort für Streitfälle
Jeder nicht außergerichtlich geklärte Streitfall zwischen einem Kunden und Orbiloc soll beim ordentlichen Gericht von Aarhus
vorgebracht werden. Orbiloc kann sich dazu entschließen, einen Testfall vor das ordentliche Gericht des Wohnorts des Kunden zu
bringen.